Karstlandschaft Südharz – Rechnungshof kritisiert Reservatsverwaltung ohne Reservat

Ein Quartett-Spiel mit Tieren und Pflanzen des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz gibt es bereits, die Anerkennung des Schutzgebietes durch die Unesco steht aber noch aus. Sachsen-Anhalt will den entsprechenden Antrag 2015 einreichen. (Bild: Schumann)
Von Hendrik Kranert-Rydzy, 29.04.2014 08:02 Uhr | Aktualisiert 29.04.2014 10:02 Uhr
Der Landesrechnungshof kritisiert die schleppende Ausweisung für das Schutzgebiet Karstlandschaft Südharz. Für das Land könnte ein finanzieller Schaden von mindestens 7 Millionen Euro entstehen.
MAGDEBURG/MZ. In Deutschland gibt es derzeit offiziell 15 Biosphärenreservate. Macht nicht mal eines je Bundesland, da könnte Sachsen-Anhalt stolz sein, dass es sogar auf zwei Biosphärenreservate kommt: Die Flusslandschaft Mittelelbe und die Karstlandschaft Südharz. Doch das stimmt nicht ganz. Während das Gebiet Mittelelbe von der Unesco als Biosphärenreservat anerkannt ist, steht diese Anerkennung für die Karstlandschaft als Nummer 16 noch aus.
Ob es je dazu kommt, ist nach Ansicht des Landesrechnungshofs fraglich. Präsident Ralf Seibicke hat das Land jetzt aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Antrag auf Anerkennung zu stellen – oder die seit zehn Jahren bestehende Reservatsverwaltung aufzulösen. Für das Land würde dies einen finanziellen Schaden von mindestens 7 Millionen Euro bedeuten.
Bereits 1992 beschlossen
Dabei hatte der Landtag bereits 1992 die Ausweisung eines entsprechenden Schutzgebietes beschlossen, 2009 war es vom Land per „Allgemeinverfügung“ ausgewiesen worden. Existent ist es aber de facto bis heute nicht – weil eben die Anerkennung durch die Unesco für diese ganz besondere Art von Schutzgebiet fehlt. Biosphärenreservate sind mehr als ein reines Naturschutzgebiet, in ihnen geht es um den Erhalt der biologischen Vielfalt, während der Mensch in, mit und von einer Region lebt.
Doch bereits seit 2002 existiert eine Reservatsverwaltung mit 30 Mitarbeitern mit Sitz im Örtchen Roßla. Bis 2012 zahlte das Land für diese Bediensteten 7 Millionen Euro, worauf Seibicke sich zu dem Kommentar hinreißen ließ: „Wir leisten uns seit über zehn Jahren eine Reservatsverwaltung ohne Reservat.“ Roßla gehört inzwischen zur Einheitsgemeinde Südharz – und das ist Teil des Problems der fehlenden Antragstellung. Vor gut einem Jahr hatte der Gemeinderat seine Zustimmung zur Ausweisung des Biosphärenreservats endgültig verweigert. Der Grund: Man fürchtet wirtschaftliche Nachteile für die strukturschwache Region.
Dabei ist das Umweltministerium den Kritikern schon weit entgegengekommen: So umfasst die besonders geschützte Kernzone ausschließlich Landesflächen – private Besitzer sind also nicht betroffen. Der Nachteil: Es gibt keine große, geschlossene Kernzone, sondern 16 Splitterflächen, von denen neun die geforderte Mindestgröße von 50 Hektar nicht erfüllen, so Seibicke. Er sieht darin die Gefahr, dass die Unesco daher dem Schutzgebiet die Anerkennung verweigert. „Das Land muss jetzt hoffen“, sagt Seibicke.
Antrag im Jahr 2015
Das Umweltministerium hingegen hält an der Ausweisung des Schutzgebiets fest, die Splitterflächen seien kein Problem, sagt Sprecher Detlef Thiel: „Das ist mit dem deutschen Unesco-Komitee besprochen. Es ist ganz unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Unesco in Paris dem Antrag folgt.“ In diesem Jahr wolle man versuchen, „die letzten Zweifler zu überzeugen“, so Thiel. „Die Antragstellung bei der Unesco ist für 2015 geplant.“ Die Kritik des Rechnungshofs an einer Reservatsverwaltung ohne Reservat wies er zurück: „Die Arbeiten hätten auch so geleistet werden müssen.“ Eine Auflösung der Verwaltung, wie vom Rechnungshof gefordert, lehnt das Ministerium ab.
Quelle: www.mz-web.de