14.05.2013 – Mitteldeutsche Zeitung

SÜDHARZ-RÄTE WAREN NICHT BEFANGEN
Landkreis hat Beschluss rechtlich geprüft.

VON HELGA KOCH
Sangerhausen/Südharz/MZ – Der Beschluss des Südharz-Gemeinderates, der Ende Februar eine Vereinbarung zwischen Landes-Umweltministerium und Gemeinde zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz abgelehnt hatte, ist rechtens. Das hat der Landkreis Mansfeld-Südharz mitgeteilt.

Fast jeder Gemeinderat betroffen

Wie Sprecher Uwe Gajowski sagte, sei eine Prüfung erfolgt, nachdem der Förderverein „Zukunft im Südharz“ einen Fragenkatalog vorgelegt hatte. Weder für Bürgermeister Ralf Rettig (CDU) noch weitere Gemeinderäte habe ein Mit-wirkungsverbot bei der Abstimmung vorgelegen. Weil sich das geplante Reservatsgebiet über Teile der Stadt Sangerhausen, der Verbandsgemeinde Goldene Aue und fast vollständig über die Gemeinde Südharz erstrecke, wäre wohl „beinahe jeder Gemeinderat von der Beschlussfassung mehr oder weniger betroffen“, weil er Grundeigentum im geplanten Gebiet habe.   Die betroffenen Räte wären aber nur als Angehörige einer Bevölkerungsgruppe beteiligt. deren gemeinsame Interessen hierbei berührt würden; so sei es in der Gemeinde-ordnung, Paragraf 31, Absatz 2 verankert. Zwar unterlägen „die Grundeigentümer in Planungsgebieten grundsätzlich dem Mitwirkungsverbot“, in diesem speziellen Fall aber nicht. Fraglich sei, „ob allein der Abschluss oder Nicht-Abschluss der Vereinbarung mit dem Umweltministerium überhaupt einen besonderen Vor- oder Nachteil für die Betroffenen eröffnet, weil für die Verwertbarkeit von Grundeigentum noch weitere Faktoren eine Rolle spielen.

Ohnehin keine Einschränkungen

Ministeriumssprecher Detlef Thiel argumentiert ähnlich. Man habe bei der Ausweisung des Biosphärenreservats 2009 „keine Bewirtschaftungs-einschränkungen für Flächen privater Eigentümer fest-gelegt“. Die Unesco-Anerkennung wäre eine Urkunde, auf der steht, dass das Biosphärenreservat nun zum Unesco-Weltnetz der Biosphärenreservate gehört. Daraus ergäben sich ebenfalls keine Bewirtschaftungseinschränkungen für private Flächen. Ein vermeintlicher Selbstschutz des Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder vor den „Einschränkungen“ des Biosphärenreservats liefe somit ohnehin ins Leere.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 14.05.2013