An den
Bürgermeister der Gemeinde Südharz
Herr Ralf Rettig
Wilhelmstraße 4
06536 Südharz, OT Roßla
info@rossla.de

Sehr geehrter Herr Rettig,

als jemand, der beruflich mit den Grundlagen und rechtlichen Anforderungen des Naturschutzes befasst ist, kann ich Vorbehalte gegenüber scheinbar immer restriktiveren Schutz­ver­ordnungen nachvollziehen. Geschützte Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete und schließlich auch noch Biosphärenreservate. Überspitzt kann man sich fragen: Wo bleibt da der Mensch?

Über die Zielsetzungen eines Biosphärenreservats „Karstlandschaft Südharz“ und die unbegründete Furcht vor Einschränkungen informieren klar und eindeutig die offenen Briefe der Vereine „Südharzer Karstlandschaft“, „Heimat- und Naturschutzverein Hainrode“ und „Förderverein des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz“ (https://pro-biores-suedharz.com/offener-brief/) und der Brief von Andreas Fritsch an Herrn Förster (https://pro-biores-suedharz.com/pro-contra/). Den Aussagen ist wenig hinzuzufügen.

Nach den Internationalen Leitlinien der UNESCO besteht eine der drei wesentlichen Funktionen eines Biosphärenreservates in der „Förderung einer wirtschaftlichen und mensch­lichen Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist“ (http://www.bfn.de/0308_bios.html). Der Mensch, d.h. die gewachsene identitätsgebende kulturelle wie
wirtschaftliche Struktur der Region ist ein entscheidender Impulsgeber. Deshalb heißt das internationale Programm, das seit 1976 Leitlinie für die Ausweisung von weltweit 597
Biosphärenreservaten ist, „Mensch und Biosphäre“. Der Programmgedanke geht nicht gegen den Menschen bzw. sein Hab und Gut, sondern er bindet ihn ein in ein integratives Konzept zur Erhaltung und Entwicklung der naturraumtypischen Lebensräume und Wirtschaftsformen. In landschaftlich reizvollen aber relativ „strukturschwachen Räumen“ kann ein Biosphärenreservat bei den Bemühungen um eine nachhaltige Stabilisierung eine entscheidende Schlüsselrolle einnehmen.

Die UNESCO hat in Deutschland bisher 15 Biosphärenreservate anerkannt. Sie können zur Nachahmung anspornen, weil sie erfolgreich sind und weil sie von den Menschen getragen werden. Die aus der Anerkennung resultierenden Unterstützungen stärkt innovatives Handeln, wertet regionaltypische Produkte auf, steigert die Besucherattraktivität, festigt naturpädagogische Kompetenz, vermittelt Naturverbundenheit und kommt dabei schließlich dem Arten- und Biotopschutz zugute. Als positives Beispiel kann das über drei
Länder hinweg reichende Biosphärenreservat „Rhön“ gelten, das nach Anerkennung des UNESCO-Status in erheblichem Umfange davon profitiert hat.

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Rettig, revidieren Sie Ihre Haltung, ergreifen Sie im Interesse Ihrer Bürger die einmalige Möglichkeit der Förderung und Aufwertung der
Südharzlandschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Meineke

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www.ubs-meineke.de